Verweigerung von Asyl aufgrund pauschalem Gefährdungsvorwurfes – Überwiegende Zahl der Betroffenen zuvor aus Österreich nach Dublin-Verfahren abgeschoben
Link zum Bericht am Ende dieses Textes
Ein Bericht des Kroatischen Center for Peace Studies (CPS/CMS) und der NGO Are You Syrious prangert haarsträubende Praktiken der kroatischen Behörden an. Dutzende Asylsuchende aus Syrien und dem Irak, erhielten Anfang des Monats in Kroatien Asylentscheidungen, die ihnen zwar grundsätzlich das Recht auf den Flüchtlingsstatus bescheinigen, aber weiter aussprechen, dass sie gemäß § 41 des Sicherheitsdienstegesetzes „ein Sicherheitsrisiko darstellen würden“. Ein Großteil dieser Menschen zählt zu jenen 700 Schutzsuchenden, die zuvor von Österreich nach dem Dublin-Verfahren nach Kroatien abgeschoben hatte. Das Brisante an den negativen kroatischen Asylentscheidungen ist, dass sich diese Entscheidungen explizit auf Geheimdienstinformationen beziehen, die weder den Betroffenen noch deren Rechtsvertretern zugänglich sind. Das Recht auf ein faires Verfahren wird damit ad absurdum geführt.
Unter den als Sicherheitsrisiko abgelehnten Personen befindet sich eine irakische Frau, die in Oberösterreich lebte und die auf den Rollstuhl angewiesen ist sowie ihre drei minderjährigen Kinder, auch ein schwer kranker Syrer und sein 13-jähriger Sohn, die im vergangenen Herbst aus Wien abgeschoben wurden, sollen als „Gefahr für Kroatien“ gelten.
In all den von AYS und CMS dokumentierten Fällen wurde im negativen Asylbescheid der sogenannte § 41 des Security Vetting Act angeführt und ausgesprochen Informationen, die vom kroatischen Geheimdienst als „vertraulich“ qualifiziert sind, zu dieser Einschätzung geführt hätten. „Die Problematik besteht nun darin, dass diese Menschen zwar Einspruch erheben können, aber ihnen ein ordentliches Verfahren und sogar die Offenlegung der Beweise verwehrt bleiben. Dies stellt eine klare Verletzung des Artikels 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Es gilt die Unschuldsvermutung solange das Gegenteil nicht in einem ordentlichen Gerichtsverfahren festgestellt wurde, in dem die angeklagte Person das Recht auf Information über die Anklage hat und Zugang zu den vorhanden Beweisen haben muss. All dies wird den nach § 41 Security Vetting Act abgelehnten Asylsuchenden in Kroatien verwehrt ”, sagt Petra Leschanz, Juristin und Migründerin von Border Crossing Spielfeld, „unseres Wissens nach sind gegen keine der 30 betroffenen Personen in Kroatien gerichtliche Ermittlungen anhängig“.
Border Crossing Spielfeld ist besonders darüber besorgt, dass ein Großteil der Betroffenen aus Österreich rückgeschobene Menschen sind, die im Herbst und Winter letzten Jahres unter fragwürdigen Umständen nach Kroatien rückgeschoben wurden. In einem Fall ist ein junger Mann betroffen, dem an der Grenze in Spielfeld das Recht einen Asylantrag einzubringen verweigert worden war; der junge Iraker wurde daraufhin in Slowenien interniert und nach Kroatien weitergeschoben, wo sich nun wieder eine Tür für ihn schließt. Zwei Brüder haben inzwischen in Österreich bzw. Deutschland Asyl bekommen.
Hier der Bericht von Are You Syrious und Center for Peace Studies Zagreb in englischer Sprache.
Pressespiegel zur Artikel-41-Problematik (Total Croatia News, 26.4.2017)
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