Border Crossing Spielfeld ist eine Initiative, die hauptsächlich über die Facebookseite http://www.fb.com/refugeesSpielfeld kommuniziert.
Wir sind ein Netzwerk aus Menschen, die sich in der Südsteiermark und darüber hinaus engagieren, um geflüchtete Menschen zu unterstützen.

Unsere Schwerpunkte sind :

– Praxisrelevante Informationen für Schutzsuchende und unabhängige Freiwillige
– Sicherstellung des Zugangs zu Rechtsberatung
– Menschenrechtsmonitoring und Medienarbeit
– internationale Vernetzung von Freiwilligen, AktivistInnen, ForscherInnen

Die Anfänge

Im September 2015 verschob sich die Hauptfluchtroute durch die Grenzschließung in Ungarn nach Slowenien. Der kleine Bundesstraßengrenzübergang Sentilj/Spielfeld wurde für die darauffolgenden 5 Monate zum wichtigsten Knotenpunkt auf dem Weg nach Norden. Insgesamt kamen an die 600.000 Schutzsuchenden bei uns in der Südsteiermark durch, bis zu 8000 Menschen täglich benötigten Wasser, Nahrung, Kleidung und andere Formen der Unterstützung. Noch lange bevor bezahlte NGOs an der Grenze auftauchten, waren bereits unabhängige Freiwillige vor Ort, um die entkräfteten Menschen zu unterstützen. Viele Hände waren nötig. So entstand der Gedanke, es engagierten Menschen zu ermöglichen, optimal selbst aktiv zu werden. Mit einem täglichen und später wöchentlichen Update, das zehntausende Personen in Österreich und ganz Europa erreichte, informierte Border Crossing Spielfeld in diesen Monaten über die aktuelle Lage am Grenzübergang, benötigte Sachspenden, und Zugangsbedingungen für unabhängige Freiwillige.

Push-backs in Spielfeld – Rückweisungen auf dem gerichtlichen Prüfstand

Im Zuge des sogenannten „Grenzmanagements“ in Spielfeld wurden zwischen Jänner und März 2016 mehr als 700 Schutzsuchenden willkürlich die Einreise nach und der Transit durch Österreich verweigert. Die betroffenen Männer, Frauen und Kinder aus Syrien, dem Irak und Afghanistan wurden von österreichischen Grenzbeamten nach Spielfeld zurückgewiesen. Im Völkerrechts sind derartige push-backs rechtswidrig. Fünfundzwanzig Betroffenen gelang es, vor dem Landesverwaltungsgericht Graz Beschwerde gegen die Rückweisung an der Grenze einzulegen. In mehreren Fällen gab das Gericht den BeschwerdeführerInnen Recht. Das Landesverwaltungsgericht erkannte, dass einige Personen bereits einen Asylantrag in Österreich gestellt hatten und daher die Rückweisung illegal erfolgte. Als Rechtsgrundlage für die Einreisen wurde die humanitäre Klausel des Schengener Grenzkodex angeführt. Bis heute wurde dennoch keinem der Betroffenen die Einreise nach Österreich gestattet. Einige Verfahren sind nach wie vor anhängig.

Border Crossing Spielfeld stellte für viele Betroffene in Slowenien den Kontakt zu RechtsvertreterInnen in Österreich her und berichtete von den Gerichtsverhandlungen.

Dublin III – Massenabschiebungen von Österreich nach Kroatien

Im Sommer 2016 begann Österreich mit der Abschiebung von Schutzsuchenden nach Kroatien. Etwa 2.000 der 70.000 Personen, die 2015/2016 über die offenen Grenzen der Balkanroute eingereist und in Österreich um Asyl angesucht hatten, erhielten aus heiterem Himmel Benachrichtigungen, wonach Kroatien für ihr Asylverfahren zuständig sei.
Die Betroffenen, waren wie 700.000 andere staatlich akkordiert und mit behördlichen Dokumenten ausgestattet durch Kroatien durchgeschleust worden. Niemand von ihnen war dabei registriert worden. Die Auswahl der Betroffenen erfolgte daher völlig willkürlich.
Zwischen Mai 2016 und Februar 2017 wurden schließlich 700 der betroffenen Kinder, Frauen und Männer aus Syrien, dem Irak, Iran und Afghanistan aus ihrer in Österreich mühsam wiedergefundenen Stabilität gerissen und nach Zagreb verbracht. Nach Angaben des österreichischen Innenministeriums wurden 459 von ihnen mit Charter- und Linienflügen nach Kroatien abgeschoben. Die übrigen hatten der sogenannten „Freiwilligen Rückführung“ zugestimmt, nachdem ihnen jede Hoffnung auf Erfolg ihrer Rechtsmittel genommen worden war.

Der EuGH entschied am 26.7.2017 nach diametral entgegengesetzter Rechtsmeinung seiner eigenen Generalanwältin in den Rechtssachen C-490/16 und C-646/16, dass die Dublin-Rückführungen zu Recht erfolgt seien, obwohl Österreich und Deutschland die Einreisen mit Kroatien eng koordiniert hatten.

Border Crossing Spielfeld besucht seit September 2016 regelmäßig kroatische Lager, um über die Lage in Kroatien zu berichten, Kontakt mit den Abgeschobenen zu halten und den Zugang zu Rechtsvertretung sicherzustellen.

Andere Arbeitsbereiche

Wir arbeiten gegenwärtig auch an einer eigenen Website mit Informationen zu Abschiebungen aus der EU nach Afghanistan: https://wordpress.com/posts/afghaninfosite.wordpress.com