Aktuell: Balkanroute Retour

KROATIENABSCHIEBUNGEN VOR DEM EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF – Am EuGH fand am 28.3. die mündliche Verhandlung in den Verfahren C-490/16 und C-646/16 statt. Hinter diesen Kürzeln verbergen sich die Schicksale zweier afghanischer Frauen und ihrer Kinder sowie eines syrischen Familienvaters aus Dariye, die alle von der Abschiebung aus Österreich bzw. Slowenien nach Kroatien bedroht sind.

Sie waren mittels staatlich organisierter Transporte im Winter 2015/2016 über die Balkanroute nach Slowenien und Österreich eingereist. Kroatien duldete damals in Absprache mit Österreich und anderen Staaten die Durchreise.

Beobachter der Verhandlung am 28.3. in Luxemburg berichten, dass auch die RichterInnen der höchsten Instanz für die Auslegung von Unionsrecht und die Mehrzahl der Mitgliedsstaaten dahin tendieren, die Einreisen als legal zu werten.

Mit einem Urteil des EuGH zu rechnen sobald die Generalanwältin im Juni 2017 ihre Schlussanträge vorgelegt hat.

Die Entscheidung des EuGH wird für über 700 Männer, Frauen und Kinder, die von Österreich seit dem Sommer 2016 mittels Charterfliegern nach Zagreb abgeschoben wurden, endlich Klarheit bringen. Zurück nach Österreich werden aber nur jene kommen dürfen, deren Beschwerdeverfahren gegen die Abschiebung bis heute nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.

Auch für Schutzsuchende, die aus Deutschland und anderen Ländern nach Kroatien abgeschoben wurden, oder davon bedroht sind, muss die Auslegung des EuGH zur Anwendung kommen.

Bereits vor der Entscheidung des EuGH ist damit zu rechnen, dass österreichische Gerichte weiteren Betroffenen die Rückkehr nach Österreich gestatten. Bislang konnten mindestens 18 Menschen auf der Grundlage österreichischer Gerichtsentscheidungen aus Kroatien nach Österreich zurückkehren.

#LetThemStay #BringThemBack

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s